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Verschmelzungen in der Naumann-Gruppe

Seit mehreren Jahren wurden alle Aktien der Artur Naumann Stahl AG (kurz „AG“) von der Naumann Stahl GmbH & Co. KG (kurz „KG“ oder „Gesellschaft“) gehalten. Zusätzlich hielt die KG sämtliche Anteile der Artur Naumann Stahl GmbH, Stuttgart (kurz „GmbH“).

Die KG hat die konzernweiten Richtlinien festgelegt und als leitende Konzernholding fungiert. Am 27.11.2020 ist die notarielle Beurkundung zur Verschmelzung der AG und der GmbH auf die KG rückwirkend zum 01.01.2020 im Handelsregister eingetragen worden und damit rechtskräftig.

Alle Vereinbarungen und Verträge der AG  und der GmbH gehen damit im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, unter Anerkennung der bisherigen Inhalte und Laufzeiten, auf die Naumann Stahl GmbH und Co. KG über.

Ihre Ansprechpartner bleiben die bisher handelnden Personen. Die Telefonnummern und Mailanschriften unserer Mitarbeiter haben sich nicht geändert.

Das offizielle Schreiben unserer Geschäftsführung mit allen wichtigen Daten finden Sie hier.